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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11082/10.OVG   

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https://dejure.org/2011,16943
OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11082/10.OVG (https://dejure.org/2011,16943)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.02.2011 - 7 A 11082/10.OVG (https://dejure.org/2011,16943)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 7 A 11082/10.OVG (https://dejure.org/2011,16943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 3 Nr 2 BAföG, § 23 Abs 3 BAföG, § 23 Abs 4 Nr 2 BAföG, § 23 Abs 1 BAföG
    Praktikumsvergütung als anrechenbares Einkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Studienbegleitende und ausbildungsähnliche Traineevergütung durch einen Betrieb der öffentlichen Hand als Ausbildungsvergütung oder Ausbildungshilfe oder gleichartige Leistung aus öffentlichen Mitteln i.S.d. § 23 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Studienbegleitende und ausbildungsähnliche Traineevergütung durch einen Betrieb der öffentlichen Hand als Ausbildungsvergütung oder Ausbildungshilfe oder gleichartige Leistung aus öffentlichen Mitteln i.S.d. § 23 Abs. 3 , Abs. 4 Nr. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz ( ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1184
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 10.87

    Ausbildungsförderung - Förderungsbegrenzung - Subsidiaritätsprinzip -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11082/10
    Der Begriff der Ausbildungshilfen entspricht dem Begriff der Ausbildungsbeihilfen nach § 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG im Rahmen der Einkommensdefinition (vgl. Rothe/Blanke, a.a.O., § 23 Rn. 40; BVerwGE 82, 323, Rn. 13, juris).

    Es fehlt im Hinblick auf die aus dem Trainee-Programm bezogene Vergütung aber für die Anwendung des § 23 Abs. 4 Nr. 2 BAföG daran, dass die Mittel auf denselben Zweck gerichtet wären wie die Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (vgl. BVerwGE 82, 323, a.a.O.; siehe auch Rothe/Blanke, a.a.O., § 21 Rn. 23.2.).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07

    Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11082/10
    Zu den öffentlichen Mitteln zählt die Vergütung durch den Landesbetrieb hier ohne Zweifel, weil es sich um eine landesunmittelbare Einrichtung nach § 26 Landeshaushaltsordnung handelt; ungeachtet des Handelns teils in privatrechtlichen Formen wird diese ausschließlich von der öffentlichen Hand getragen und ist großenteils mit Hoheitsaufgaben beauftragt (§ 1 des Landesgesetzes über die Errichtung des Landesbetriebs Straße und Verkehr, GVBl. 2001, 303; vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 29. August 2007, 9 C 2.07, juris).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 22.93

    Gewährung von Ausbildungsförderungsleistungen - Freibeträge vom Einkommen und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11082/10
    Nach dem Grundgedanken für die Vollanrechnung soll der allgemeine Freibetrag nicht zugebilligt werden, soweit die Vergütung dem Betreffenden gerade für eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung zufließt (Schlagwort: "Durch die Ausbildung für die Ausbildung"; vgl. Rothe/Blanke, BAföG, § 23 Rn. 33, Loseblatt, 5. Auflage, April 2002; BVerwG, FamRZ 1995, 703).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2015 - 4 PA 251/15

    Ausbildungsverhältnis; Einkommen; Einkünfte; Freibetrag; Pflichtpraktikum;

    Um eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis handelt es sich, wenn das Einkommen dem Auszubildenden praktisch zwangsläufig durch und für die Ausbildung zufließt, also nicht das Ergebnis besonderer zusätzlicher Anstrengungen ist, die Anerkennung durch einen Freibetrag verdienen könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.11.2000 - 7 S 608/00 -, DVBl 2001, 179; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.2.2011 - 7 A 11082/10 - Sächs. OVG, Urt. v. 27.11.2013 - 1 A 237/13 -, SächsVBl 2014, 115).
  • OVG Sachsen, 27.11.2013 - 1 A 237/13

    Ausbildungshilfe, Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsvergütung, ;

    Zur Einkommensanrechnung (§§ 21 ff. BAföG) bei einem stipendienartig ausgestalteten privaten Studienförderungsvertrag mit Betriebsbindungsklausel (Abgrenzung zu OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17. Februar 2011 - 7 A 11082/10 -, FamRZ 2011, 1184).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 12 E 638/18
    Soweit überwiegend vertreten wird, um eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis handele es sich, wenn das Einkommen dem Auszubildenden praktisch zwangsläufig durch und für die Ausbildung zufließe, also nicht das Ergebnis besonderer zusätzlicher Anstrengungen sei, die Anerkennung durch einen Freibetrag verdienen könnten, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 4 PA 251/15 -, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. November 2000 - 7 S 608/00 -, juris Rn. 3; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 17. Februar 2011 - 7 A 11082/10 -, juris Rn. 20; Stopp, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 23 Rn. 36, müsste hiernach näher geprüft werden, ob Umstände vorliegen, welche eine Zwangsläufigkeit in diesem Sinne in Frage stellen und zur Annahme einer besonderen zusätzlichen Anstrengung des Klägers führen.
  • VG Sigmaringen, 13.03.2017 - 1 K 4773/15

    BaföG; Anrechnung eines Stipendiums als Einkommen

    Um öffentliche Mittel handelt es sich auch (und erst recht) dann, wenn die privatrechtliche Organisationsform (zusätzlich) in (ausschließlich) staatlicher Hand ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2011 - 7 A 11082/10 -, juris; ebenso Humborg , a.a.O.).
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